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“Welche Ausbildungen bieten wir an?”

Wir bieten eine Vielzahl von Ausbildungen für Sie an. Natürlich steht dabei gerade das Augenmerk auf die Jugendlichen, die meist einen Mofa oder PKW Führerschein erhalten möchten. Der übliche PKW Führerschein, Klasse B/BE, ist dabei der Richtige für Sie.

Bitte beachten Sie, dass man für alle Klassen eine Schulung zum Thema Erste Hilfe durchgeführt haben muss. Eine Übersicht der Seminare finden Sie hier.

Hier erhälst du eine Übersicht über die Ausbildungen, die wir euch anbieten können:

Klasse B

Kraftfahrzeige - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (ach mit Angänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrererlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre/17 Jahre beim begleiteten Fahren
Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen.


Fahrzeug
Theorie

  Grundunterricht klassenspezifischer Unterricht
Ersterwerb 12 Doppelstunden 2 Doppelstunden
Erweiterung 6 Doppelstunden 2 Doppelstunden
Praxis

  Stunden
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
(Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)

5
Schulung auf Autobahnen
(Davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)

4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
(Zusätzlich zu den Fahrten Nr.1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen ind Stunden zu je 45 Minuten)

3

Klasse B 196

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Voraussetzungen:
Mindestalter 25 Jahre
Vorbesitz der Klasse B für mindestens 5 Jahre
Geltungsbereich:
innerhalb Deutschlands


Fahrzeug Fahrzeug
Theorie

  Grundunterricht
Ersterwerb 4 Doppelstunden
Praxis

  Stunden
Bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten)

5

Klasse BE

Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und Anhänger mehr als 750kg, Kombination die nicht unter Klasse B fallen.

Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre/17 Jahre beim begleiteten Fahren


Fahrzeug
Theorie

Es ist keine theoretische Ausbildung erforderlich.
Praxis

  Stunden
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)

3
Schulung auf Autobahnen (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)

1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten Nr.1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten)

1

Klasse A

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h.

Voraussetzungen:
Direkteinstieg in unbegrenzte Klasse A ab 24 Jahre.


Fahrzeug
Theorie

  Grundunterricht klassenspezifischer Unterricht
Ersterwerb 12 Doppelstunden 4 Doppelstunden
Erweiterung 6 Doppelstunden 4 Doppelstunden
Praxis

  Stunden Stunden
  A A1 auf A
und
Ab auf A
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)

5 3
Schulung auf Autobahnen (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)

4 2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten Nr.1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten)

3 1

Klasse A2

Krafträder mit und ohne Beiwagen, Hubraum von mehr als 50 ccm, betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit größer als 45 km/h Leistung, max. 35 KW (48PS) Leistung/Gewicht max. 0,2KW/kg

Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre


Fahrzeug
Theorie

  Grundunterricht klassenspezifischer Unterricht
Ersterwerb 12 Doppelstunden 4 Doppelstunden
Erweiterung 6 Doppelstunden 4 Doppelstunden
Praxis

  Stunden Stunden
  A A1 auf A2
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)

5 3
Schulung auf Autobahnen (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)

4 2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten Nr.1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten)

3 1

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen.

Voraussetzungen:
Mindestalter 15 Jahre


Fahrzeug
Theorie

  Grundunterricht klassenspezifischer Unterricht
Ersterwerb 12 Doppelstunden 2 Doppelstunden
Praxis

Es ist keine Sonderfahrt erforderlich. Übungsfahrten sind vorgeschieben.

Klasse C

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen aufler dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre, (Weitere altersbedingte Details auf Anfrage)
Grundvoraussetzung ist die Klasse B


Fahrzeug
Theorie

  Grundunterricht klassenspezifischer Unterricht
Ersterwerb 12 Doppelstunden 10 Doppelstunden
bei Vorbesitz der Klasse C1
4 Doppelstunden
Erweiterung 6 Doppelstunden 10 Doppelstunden
bei Vorbesitz der Klasse C1
4 Doppelstunden
Praxis

  Stunden
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)

5
Schulung auf Autobahnen (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)

2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten Nr.1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten)

3

Klasse CE

Kraffahrzeuge der Klasse C mit Anhänger mit einer Zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, Kombinationen die nicht unter Klasse C fallen

Voraussetzungen:
Grundvoraussetzung ist die Klasse C


Fahrzeug
Theorie

  Grundunterricht klassenspezifischer Unterricht
Erweiterung 6 Doppelstunden 4 Doppelstunden
Praxis

  Stunden Stunden
  C auf CE C & CE ein
Ausbildungsgang
SoloZugGes.
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)

5
358
Schulung auf Autobahnen (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten)

2
123
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten Nr.1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten)

3
033

Klasse T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Voraussetzungen:
Mindestalter 16 Jahre


Fahrzeug
Theorie

  Grundunterricht klassenspezifischer Unterricht
Ersterwerb 12 Doppelstunden 6 Doppelstunden
Erweiterung 6 Doppelstunden 6 Doppelstunden
Praxis

Es ist keine Sonderfahrt erforderlich.
Übungsfahrten sind vorgeschieben.

Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der straßenverkehrs- Zulassungsordnung vor- geschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehrals 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Voraussetzungen:
Mindestalter 16 Jahre


Fahrzeug
Theorie

  Grundunterricht klassenspezifischer Unterricht
Ersterwerb 12 Doppelstunden 2 Doppelstunden
Praxis

Es ist keine Fahrstunden erforderlich.
(Keine Praktische Prüfung erforderlich)

Ausbildung zur Mofaprüfbescheinigung

Mofa mit einsitzig einsprurrige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbel - wenn Ihre Bauart Gewähr dafür bietet, das die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

Voraussetzungen:
Mindestalter 15 Jahre


Fahrzeug
Theorie

  Grundunterricht
Ersterwerb 6 Doppelstunden
Praxis

Eine Doppelstunde (90 Minuten)

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