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Kraftfahrzeige - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur
Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (ach mit Angänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr
als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrererlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Grundunterricht | klassenspezifischer Unterricht | |
---|---|---|
Ersterwerb | 12 Doppelstunden | 2 Doppelstunden |
Erweiterung | 6 Doppelstunden | 2 Doppelstunden |
Stunden | |
---|---|
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) |
5 |
Schulung auf Autobahnen (Davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) |
4 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (Zusätzlich zu den Fahrten Nr.1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen ind Stunden zu je 45 Minuten) |
3 |
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Grundunterricht | |
---|---|
Ersterwerb | 4 Doppelstunden |
Stunden | |
---|---|
Bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten) |
5 |
Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und Anhänger mehr als 750kg, Kombination die nicht unter Klasse B fallen.
Stunden | |
---|---|
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) |
3 |
Schulung auf Autobahnen (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) |
1 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten Nr.1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten) |
1 |
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h.
Grundunterricht | klassenspezifischer Unterricht | |
---|---|---|
Ersterwerb | 12 Doppelstunden | 4 Doppelstunden |
Erweiterung | 6 Doppelstunden | 4 Doppelstunden |
Stunden | Stunden | |
---|---|---|
A | A1 auf A und Ab auf A |
|
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) |
5 | 3 |
Schulung auf Autobahnen (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) |
4 | 2 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten Nr.1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten) |
3 | 1 |
Krafträder mit und ohne Beiwagen, Hubraum von mehr als 50 ccm, betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit größer als 45 km/h Leistung, max. 35 KW (48PS) Leistung/Gewicht max. 0,2KW/kg
Grundunterricht | klassenspezifischer Unterricht | |
---|---|---|
Ersterwerb | 12 Doppelstunden | 4 Doppelstunden |
Erweiterung | 6 Doppelstunden | 4 Doppelstunden |
Stunden | Stunden | |
---|---|---|
A | A1 auf A2 | |
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) |
5 | 3 |
Schulung auf Autobahnen (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) |
4 | 2 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten Nr.1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten) |
3 | 1 |
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen.
Grundunterricht | klassenspezifischer Unterricht | |
---|---|---|
Ersterwerb | 12 Doppelstunden | 2 Doppelstunden |
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen aufler dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Grundunterricht | klassenspezifischer Unterricht | |
---|---|---|
Ersterwerb | 12 Doppelstunden | 10 Doppelstunden bei Vorbesitz der Klasse C1 4 Doppelstunden |
Erweiterung | 6 Doppelstunden | 10 Doppelstunden bei Vorbesitz der Klasse C1 4 Doppelstunden |
Stunden | |
---|---|
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) |
5 |
Schulung auf Autobahnen (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) |
2 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten Nr.1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten) |
3 |
Kraffahrzeuge der Klasse C mit Anhänger mit einer Zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, Kombinationen die nicht unter Klasse C fallen
Grundunterricht | klassenspezifischer Unterricht | |
---|---|---|
Erweiterung | 6 Doppelstunden | 4 Doppelstunden |
Stunden | Stunden | ||||
---|---|---|---|---|---|
C auf CE |
C & CE ein Ausbildungsgang
|
||||
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) |
5 |
|
|||
Schulung auf Autobahnen (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) |
2 |
|
|||
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten Nr.1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen zu je 45 Minuten) |
3 |
|
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Grundunterricht | klassenspezifischer Unterricht | |
---|---|---|
Ersterwerb | 12 Doppelstunden | 6 Doppelstunden |
Erweiterung | 6 Doppelstunden | 6 Doppelstunden |
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der straßenverkehrs- Zulassungsordnung vor- geschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehrals 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Grundunterricht | klassenspezifischer Unterricht | |
---|---|---|
Ersterwerb | 12 Doppelstunden | 2 Doppelstunden |
Mofa mit einsitzig einsprurrige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbel - wenn Ihre Bauart Gewähr dafür bietet, das die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Grundunterricht | |
---|---|
Ersterwerb | 6 Doppelstunden |